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Rheinisch-Bergischer Kreis entscheidet über Berufsverbot

Durch den im Dezember letzten Jahres verabschiedeten § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen die Arbeitgeber nicht geimpfte Mitarbeiter ab dem 15. März an die Kreisgesundheitsämter melden. Ziel ist es, diese Personengruppe von der Arbeit ausschließen zu können. Das bedeutet eine faktische Impfpflicht, denn die Einbuße der Lebensgrundlage können sich viele, gerade bei der derzeitig explodierenden Inflation, nicht leisten. Im anderen Fall wäre der Gesundheitssektor nachhaltig in seiner Handlungsfähigkeit bedroht.

Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hat die AfD-Fraktion im Rheinisch-Bergischen Kreistag unter Federführung von Manfred Schawohl veranlasst, bei der kommenden Kreistagssitzung am 17. März per namentlicher Abstimmung den Landrat Stephan Santelmann aufzufordern, diese Kann-Bestimmung auszusetzen, wie es andere Landräte bereits angekündigt haben. Diese Forderung wird durch die125 Unterzeichnen einer Petition unterstützt (https://www.afd-rbk.de/petition/).

Grund für eine namentliche Abstimmung war der Meinungswechsel nach der Bundestagswahl. Noch Mitte letzten Jahres war es politischer Konsens, keine Impfpflicht in Deutschland einzuführen. Das hat sich danach geändert. Und so wird neben dem Berufsverbot für Nichtgeimpfte im Gesundheitssektor durch die Koalition von SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene eine allgemeine Impfpflicht für den Herbst vorbereitet.
„Die Kreistagsmitglieder stehen hier persönlich in der Verantwortung und müssen diese auch gegenüber den Menschen rechtfertigen, die durch das Berufsverbot ihrer Lebensgrundlage beraubt werden oder durch eine erzwungene Impfung ihre Gesundheit gefährdet sehen“, so Schawohl. Das geringe Gefährdungspotential der Omikron-Variante sowie das akzeptieren individueller Gefahrenabschätzungen haben unterdessen viele Staaten veranlasst, sämtliche Corona-Einschränkungen entfallen zu lassen. Eine sachliche Begründung für das anstehende Berufsverbot muss also infrage gestellt werden.

Letztlich liegt es bei Landrat Stephan Santelmann, CDU, zu entscheiden, ob es den Entzug der Lebensgrundlage, die gesundheitliche Gefährdung oder die Gefährdung der Handlungsfähigkeit im Gesundheitssektor wert ist.

Sebastian Weirauch

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