Mit dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes vom 08.03.2022 kann die Bundes-AfD als Verdachtsfall behandelt werden. Ganz überraschend kam diese Bewertung nicht, versucht der Verfassungsschutz doch seit längerem, die Partei mit diesem Status zu belegen.
Wie muss dieses Urteil bewertet werden?
Zentraler Angelpunkt ist die Interpretation des Volksbildes. Erst seit der Ära Merkel darf dieser keine ethnische Komponente mehr enthalten. Was definiert aber dann ein Volk? Ein Begriff, der gemäß der früheren sozialistischen Internationalen und der heutigen multikulturellen Ideologie eigentlich gar nicht existiert und aus den Gesetzestexten gelöscht gehört.
Nun sind wir aber soziale Lebewesen und handeln in und mit Gruppen, denen wir uns im Besonderen zugehörig fühlen, was unsere Identität widerspiegelt. Das ist sinnvoll, weil es hierbei auch um die gerechte Verteilung gemeinsam erwirtschafteter Ressourcen geht.
Vergangene und aktuelle Unabhängigkeitsbewegungen wie die der Tschechoslowakei, Schottland, Irland, Jugoslawien, Katalonien aber eben auch der aktuelle Ukraine-Konflikt zeigen, dass die Menschen einer Gesellschaft, eines Wertesystems, ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen wollen, was mitunter zu gewalttätigen Konflikten führt. Wenn der Verfassungsschutz nicht diese durch eine innere Verbundenheit, durch eine gemeinsame Identität gebildete Gesellschaft als Volk bezeichnet, was soll es denn dann definieren?
Mit dieser gemeinsamen Identität steht es im multikulturellen Deutschland aber nicht zum Besten, steht doch für viele der in Deutschland sozialisierten Muslime die Scharia nach Umfragen über dem Grundgesetz. Auch wenn der Verfassungsschutz einzelne Gruppierungen beobachtet, scheint er die Ausbreitung eines parallelen und unabhängig von der Verfassung handelnden Wertesystems in Deutschland nicht wirklich zu bekämpfen. Hinzu kommt, dass Parallelgesellschaften vorwiegend ethnischen Gruppierungen entsprechen. Damit scheint sich die Kritik an einem ethnischen Volksbegriff eben nur auf die Ethnie der Deutschen zu beschränken, womit der Verfassungsschutz selber nach ethnischen Kategorien handeln würde. Doppelmoral ist aber in einer Demokratie tödlich, verhindert sie doch eine sachbezogene Diskussion.
Wird die aus bürgerlichem Engagement gegründete AfD faktisch oder real verboten, ist eine zielorientierte Diskussion in Deutschland nicht mehr möglich. Die Abschaffung der Kernkraft in Deutschland ist ein Beispiel für emotionale und emotionalisierte Entscheidungslenkung die eine sachliche Diskussion unterwandert und damit zu kurzsichtigen und letztlich schädlichen Entscheidungen führt. Schon sozialistische Gesellschaften vergangener Epochen, die diese ideologische Meinungsführung praktizierten, trieben ihre Bürger damit in den völligen Ruin.
Ohne die AfD als objektivierende Kraft wird der aktuelle Niedergang der deutschen Gesellschaft noch lange fortschreiten, bevor eine post-multikulturelle Renaissance beginnen wird.
Sebastian Weirauch